Was am Ende übrig bleibt…

Bist du in der glücklichen Position, mehr Vermögen zu besitzen, als du für deinen eigenen Ruhestand brauchst? Herzlichen Glückwunsch!  

Mit einer Erbschaft kannst du deinen Erbinnen* einen deutlichen Vorsprung im Leben bereiten. Marcel Fratzscher, Präsident des DIW (Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung), schreibt: „Die traurige Wahrheit aber bleibt, dass die Mittelschicht in Deutschland schrumpft, und zwar schneller als in den meisten vergleichbaren Ländern. Dabei hängt die Frage, ob jemand Teil der Mittelschicht oder gar der oberen Mittelschicht ist, immer weniger von der geleisteten Arbeit und eigenen Anstrengungen ab, sondern immer stärker von Erbschaften und der Lotterie der Geburt.“ 

Solch ein glückliches Los ist nicht allen Menschen gegönnt. Dennoch wollen wir einen Blick darauf werfen, wie du das Los bestmöglich an die nächste Generation weitergeben kannst.   

Schenkung oder Erbschaft?  

Eine Erbschaft findet nach dem Tod statt: Die Erblasserin verstirbt und hinterlässt ihr Erbe (sofern sie in der privilegierten Lage ist, ein Erbe weitergeben zu können) an ihre Erbinnen. Achtung: Auch Schulden werden vererbt. Ein Erbe kann aber immer ausgeschlagen werden. Schenkungen sind rechtlich identisch mit Erbschaften; sie finden allerdings zu Lebzeiten statt. 

Testament – unnötig oder nicht?

Wenn du kein Testament hast, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben zuerst (und ausschließlich) die Erbinnen erster Ordnung (Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) zu gleichen Teilen. Wenn es keine Erbinnen erster Ordnung gibt, werden die Erbinnen zweiter Ordnung (Eltern und Geschwister der Erblasserin) bedacht. Nur, wenn es keine Erbinnen erster oder zweiter Ordnung gibt, kommen die Erbinnen dritter Ordnung (Großeltern, Onkel/Tanten der Erblasserin) zum Zug. (s. Abb.) 

Wichtig: Wenn du mit deiner Partnerin nicht verheiratet bist, sieht das Gesetz euch als Fremde zueinander an. Das bedeutet, dass ihr keine automatischen Erbschaftsrechte habt. Ihr solltet also unbedingt ein Testament verfassen, wenn ihr euch als Erbinnen einsetzen wollt.  

Die Crux mit der Steuer 

Neben der Reihenfolge unterscheidet sich auch die Höhe des Freibetrags und der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, die anfällt..Zwischen verheirateten Menschen beläuft sich der Freibetrag auf 500.000 €. Für jedes Vermögen über diese halbe Million hinaus fällt Erbschaftssteuer an. Von Eltern zu Kindern beträgt der Freibetrag 400.000 € (pro Elternteil und pro Kind). Die verschiedenen Freibeträge und Erbschaftssteuersätze kannst du z. B. bei Finanztip nachlesen.  

Auch hier gilt: Nicht-verheiratete Partnerinnen werden in die Kategorie „alle anderen Erbinnen“ eingeordnet – selbst mit Testament. Es gilt dann ein Freibetrag von 20.000 €. Außerdem zahlt ihr auf jeden darüberhinausgehenden Euro die höchste Erbschaftssteuer in Höhe von 30 Prozent. 

Frühes Schenken kann Freude machen! 

Der Freibetrag bei Erbschaften oder Schenkungen gilt immer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Du kannst jedem deiner Kinder also alle zehn Jahre 400 000 € schenken, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Nach zehn Jahren geht der Betrag quasi wieder auf Null und du kannst wieder neue Schenkungen steuerfrei durchführen Dieser Blogbeitrag soll kein Plädoyer dafür sein, Erbschaftsteuer zu vermeiden. Allerdings lohnt es sich, unabhängig von der Steuer, darüber nachzudenken, wann du deinen Erbinnen eine größere Freude bereitest. Idealerweise verlässt du diese Welt in hohem Alter. Deine Erbinnen werden zu dem Zeitpunkt auch schon im fortgeschrittenen Alter und hoffentlich finanziell aus dem Gröbsten heraus sein. Möglicherweise könnten deine Erbinnen eine finanzielle Unterstützung zu einem früheren Zeitpunkt besser gebrauchen als später.  

Eine bewusste Planung erlaubt es dir, auch die letzten Schritte deines Lebens vorausschauend und selbstbestimmt zu gestalten. 

 

* Wegen der besseren Lesbarkeit benutzen wir nur die weibliche Form. Alle Menschen sind explizit mitgemeint.

 
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4 Replies to “Was am Ende übrig bleibt…”

  1. Jutta

    Ergänzend wäre noch festzuhalten, dass der Zugewinn bei Verheirateten Erbschaftsteuer frei ist. Je nachdem, wie hoch der Zugewinn ist, ist es sinnvoll, den tatsächlichen Zugewinn auszugleichen und nicht nur die pauschalierte Erhöhung der Erbquote auf ein Halb in Anspruch zu nehmen. Das entschärft die Freibetragthematik und schützt vor unnötigen Aktionismus zu Lebzeiten (wie etwa die vorzeitige Übertragung von Grundstücken, die immer gern diskutiert wird). Gilt wie gesagt nur für Eheleute.

  2. Christel Hoffmann

    Liebes Team von 3f,
    wunderbar, dass ihr den Blick auf das Testament lenkt.
    1.)Testamente sind in JEDEM Alter wichtig, unabhängig von der Höhe des Vermögens. (Übrigens auch Patientenverfügungen und Vollmachten!)
    2.) Immer auch mal wieder überprüfen, ob alles noch so gewollt ist.
    3.) Man denke auch mal an die Lebensversicherung: ob z.B. immer noch der oder die Ex als Nutznießer/in eingetragen ist.
    Viele Grüße, Christel

    • Claudia, Female Finance Forum

      Liebe Christel,
      danke für dein Kompliment und die Ergänzungen! Sehr wichtig und richtig 🙂
      Herzliche Grüße
      Claudia

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