Arbeiten, wo andere Urlaub machen

Arbeiten umgeben von Bergen und Kühen mit einer frischen Brise im Gesicht oder die Sonne auf der Haut spüren, während du mit deinem Cappuccino in der Hand dem Meeresrauschen lauscht und dich auf den nächsten Call vorbereitest – klingt herrlich, oder? Workation soll diese Freiheit und Ausgelassenheit während der Arbeit ermöglichen. Covid hat unser Arbeitsleben auf den Kopf gestellt und dabei auch mindestens eine nachhaltige Verbesserung gebracht: das mobile Arbeiten. Wie du deine Workation in der Zukunft auf die Beine stellen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

 

Was ist Workation?

Ganz einfach: der Begriff setzt sich aus den zwei englischen Wörtern „Work“ (arbeiten) und „Vacation“ (Urlaub) zusammen und ist eine Form des immer beliebter werdenden mobilen Arbeitens. Du erledigst damit deine regulären Arbeitsprozesse ausnahmsweise mal nicht im Büro oder im Home-Office, sondern im Urlaubsort deiner Wahl. Die perfekte Abwechslung, um Reisefieber und Arbeitsleben vorübergehend zu vereinen.[1]

Übrigens: Schon mal von „Coworkation“ gehört?😉

 

Hört sich gut an, aber wo ist der Haken?

Ein fieses „Aber“ in der Hinterhand gibt es nicht unbedingt. Klar, du brauchst die richtige Ausstattung, das Geld, die Flexibilität und natürlich die Zustimmung deiner Arbeitgeberin*. Wenn du dich in der EU bewegst, sind dir dank des Prinzips der Freizügigkeit zumindest keine (physischen) Grenzen im Weg. Außerhalb der EU oder dem EWR[2] (plus Schweiz) kann das Ganze ein wenig komplizierter werden, muss es aber nicht, das kommt individuell auf das Land an. Bei Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten kannst du dich an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) bzw. den Spitzenverband Bund der Krankenkassen wenden.

Beim Planen solltest du Folgendes bedenken:

  • Dauer der Workation: Bleibst du weniger als 4 Wochen in der EU/im EWR-Ausland (oder Schweiz), besteht kein arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf. Du benötigst keinen Zusatz für deinen Arbeitsvertrag, da vorrangig das Recht des „gewöhnlichen Arbeitsorts“ (z.B. Deutschland) gilt.[3] Auch steuerliche und sozialversicherungspflichtige Aspekte spielen hier keine große Rolle, da du deine Tätigkeit aufs Jahr betrachtet hauptsächlich im Heimatland ausübst.
  • Aufenthaltsort: Befindest du dich außerhalb der EU, solltest du recherchieren, ob es legal ist, im Ausland zu arbeiten bzw. inwiefern du einen Aufenthaltstitel[4] oder eine Arbeitserlaubnis brauchst.[5]
  • Arbeitsrecht: Wenn in du dich in der EU aufhältst, brauchst du kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Du solltest bei einem längeren Aufenthalt aber arbeitsrechtliche Anforderungen checken, da diese zusätzlich zu deutschem Arbeitsrecht gelten können (Pausen, Arbeitszeiten, etc.) – jedes Land ist anders.[6]
  • Sozialversicherung: Der Wunsch, eine längere Workation im Ausland zu machen, geht für gewöhnlich von der Arbeitnehmerin aus, wodurch das Abenteuer zu Problemen mit der sozialen Absicherung führen kann. Allerdings kann eine Workation seit 2021 als Entsendung betitelt werden. Deine Arbeitgeberin stellt dann einen Antrag bei deiner Krankenkasse und du bleibst dadurch für 24 Monate im EWR-Ausland (plus Schweiz) sozialversichert.[7] Außerdem hat Deutschland mit vielen Ländern außerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz Abkommen zur Sozialversicherungspflicht getroffen, die du hier nachlesen kannst.
  • Krisenzeiten: Es kann sinnvoll sein, dich bei ELEFAND zu registrieren. Das ist die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, mit der du bei Krisen in Kontakt treten kannst.
  • SARS-CoV 2: Informiere dich gegebenenfalls über die Corona-Lage vor Ort, was im Falle einer Infektion auf dich zukommt und welche Ein- und Ausreisebedingungen bzw. Quarantäneregelungen gelten.

Hinweis: Wenn du länger als 4 Wochen im Ausland arbeiten möchtest, ändern sich ein paar Kleinigkeiten. Du solltest einen Zusatz zu deinem Arbeitsvertrag aushandeln und genau recherchieren, wie die Regeln in deinem Wunschland sind (Anmeldung, Visum, Krankenversicherung, Ärzte). Achte auch auf die steuerrechtlichen Bedingungen. Dazu kannst du dich grob an der 183-Tage-Regel orientieren (mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland à Steuern müssen im Ausland gezahlt werden).[8]

 

Ist Workation für jede geeignet?

Workation per se gilt als Form des mobilen Arbeitens und es besteht kein Anspruch auf eine solche Arbeitserfahrung (es gibt noch keinen rechtlichen Rahmen). Du kannst dir diesen Traum also nur erfüllen, wenn deine Arbeitgeberin mitspielt. Hinzu kommt natürlich, dass nicht jeder Beruf diese Art von Flexibilität bietet. Eine Krankenschwester oder Bäckerin z.B. kann nicht einfach ihre Arbeit an einen anderen Ort verlegen. Wenn du sowieso viel im Home-Office tätig bist und die Kommunikation funktioniert, dann kannst du deiner Arbeitgeberin die Idee einfach mal vorschlagen. Die Arbeitswelt wandelt sich zügig und die Unternehmen bemühen sich, Fachkräfte zu halten – der Versuch lohnt sich also.

Ein zusätzlicher Tipp von uns: Während deines Aufenthaltes kannst du deine Wohnung/ Zimmer zu Hause untervermieten, um die finanzielle Belastung geringer zu halten. Außerdem kannst du dir ein Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten aussuchen – vielleicht muss der Skandinavien-Urlaub dann doch noch warten. Wir stellen dir bei Bedarf gerne ein paar unserer Lieblingsländer für ein kleines Budget vor. 😉

 

Deiner Workation steht jetzt also nichts mehr im Weg. Auch hier auf dem Blog wird es bald einen Erfahrungsbericht geben, wenn Claudia ins schöne Italien fährt und ein bisschen „workationiert“. Falls du jetzt noch Infos brauchst, wie du im Ausland am besten an dein Geld kommst, schau doch gerne hier vorbei.[9]

 

*Wegen der besseren Lesbarkeit benutzen wir nur die weibliche Form. Alle anderen Menschen sind explizit mitgemeint.

[1] Workation: So kann Urlaub und Arbeiten funktionieren (wiwo.de)

[2] EWR = Europäischer Wirtschaftsraum, also EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen.

[3] Workation: Was Unternehmen arbeitsrechtlich beachten sollten (independesk.com)

[4] Im EWR und Schweiz ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten problemlos möglich.

[5] Homeoffice und mobiles Arbeiten im Ausland – IHK Düsseldorf

[6] Ebd.

[7] Workation und Homeoffice im Ausland: rechtliche Regeln | Personal | Haufe

[8] Ebd.

 
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