Hatschi! Mit Nießbrauch Vermögen clever weitergeben
Leserinnen* kennen den Begriff Nießbrauch vermutlich vor allem aus dem Bereich der Immobilien: Eltern übertragen ihr Haus bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder, behalten sich aber das Recht vor, weiterhin darin zu wohnen oder die Mieteinnahmen zu erhalten. So kann Vermögen übertragen werden, ohne dass die eigene finanzielle Sicherheit und der Lebensraum verloren geht.
Was viele jedoch nicht wissen: Ein Nießbrauch funktioniert nicht nur bei Immobilien, sondern auch bei Geldanlagen, zum Beispiel bei einem Wertpapierdepot. Und genau hier kann dieses Werkzeug besonders spannend werden.
Was bedeutet Nießbrauch?
Der Nießbrauch bedeutet vereinfacht gesagt: Eigentum und Nutzung werden voneinander getrennt. Eine Person besitzt einen Vermögenswert, eine andere Person darf daraus die Erträge erhalten.
Bei einem Depot kann das bedeuten: Ein Elternteil überträgt sein Wertpapierdepot auf sein Kind. Das Kind wird Eigentümerin des Depots, während das Elternteil sich den Nießbrauch vorbehält und weiterhin die Erträge erhält, beispielsweise in Form von Dividenden oder Fondsausschüttungen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Fatima ist 68 Jahre alt und hat über viele Jahre ein Depot im Wert von 600.000 Euro aufgebaut. Die jährlichen Ausschüttungen von etwa 18.000 Euro sind ein wichtiger Bestandteil ihrer finanziellen Planung.
Fatima möchte ihrer Tochter Lou bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens übertragen. Gleichzeitig möchte sie aber weiterhin über die Erträge verfügen, die ihr ihren Ruhestand mitfinanzieren.
Mit einem Nießbrauch kann sie nun beides verbinden: Sie überträgt das Depot auf ihre Tochter, behält aber selbst das Recht auf die laufenden Erträge. Die Tochter wird Eigentümerin des Depots und auch der potenzielle spätere Wertzuwachs gehört der Tochter und wird nicht im steuerpflichtigen Nachlass der Mutter auftauchen.
Da es sich hierbei um eine Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten handelt, greift die Schenkungssteuer. Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Würde Fatima das Depot ohne Nießbrauch verschenken, läge der Wert der Schenkung bei 600.000 Euro – 200.000 Euro würden also über dem Freibetrag liegen.
Durch den vorbehaltenen Nießbrauch wird der steuerliche Wert der Schenkung allerdings reduziert, da Fatima weiterhin Anspruch auf die laufenden Erträge hat. Wie viel genau vom Depotwert abgezogen wird, hängt vom Alter der Mutter und der erwarteten Ertragsrendite ab. Dadurch kann die Schenkung unter Umständen innerhalb des Freibetrags bleiben und Schenkungsteuer vermieden werden.
Fatima könnte auch nur einen Teil ihres Depots an ihre Tochter übertragen. Nach 10 Jahren „erneuert“ sich der Freibetrag, sodass sie dann den nächsten Teil steuerfrei verschenken (oder irgendwann vererben) kann.
Ein Werkzeug, das viele Frauen nicht kennen
Ein Nießbrauch an Geldanlagen ist kein Standardweg und passt nicht zu jeder Lebenssituation. Er kann aber ein wertvolles Instrument sein, wenn Vermögen frühzeitig weitergegeben werden soll, ohne die eigene finanzielle Sicherheit aufzugeben.
Wer sich frühzeitig mit der eigenen Vermögensnachfolge beschäftigt, schafft mehr Möglichkeiten. Der erste Schritt ist dabei oft der einfachste: zu wissen, welche Werkzeuge überhaupt existieren. Und der Nießbrauch gehört definitiv zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die unserer Meinung nach mehr Aufmerksamkeit verdienen.
* Wie immer benutzen wir in unseren Beiträgen nur die weibliche Form. Alle anderen Menschen sind explizit mitgemeint.
Tags: Erbschaftssteuer, Finanzen, Frauen, Freibetrag, Geld, Investieren, Nießbrauch, Schenkungssteuer, Ziele
