3, 4, 5,… (Die liebe Steuer, Teil II)

Letzte Woche ging es um das Ehegattensplitting, also um die Verteilung der Steuerlast zwischen Ehepartnern. Heute führen wir das Thema noch ein wenig fort.*

Welche Steuerklassen gibt es eigentlich?

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Die Einordnung in eine Steuerklasse ist von deinem Familienstand abhängig.

In welcher Steuerklasse bin ich?

Als alleinstehender Mensch ohne Kinder und mit “normaler” Arbeit bist du in Steuerklasse 1. Auch, wenn du z.B. neben dem Studium arbeitest, versteuerst du diesen Nebenjob in der Regel mit Steuerklasse 1. Wenn du mehrere Jobs parallel hast, musst du den Zweitjob mit Steuerklasse 6 versteuern. Beispiel: Ich hatte neben meinem Studium meinen regelmäßigen normalen Job und habe während eines Semesters für ein paar Monate zusätzlich als HiWi gearbeitet. Dieser zusätzliche Job wurde mit Klasse 6 versteuert.

Nach der Hochzeit sind beide Partner in Steuerklasse 4 eingeordnet. Damit ändert sich zunächst nichts an der Steuerlast, also den Steuern, die ihr zahlen müsst.

Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?

Wenn sich eure Gehälter stark unterscheiden, lohnt sich das Ehegattensplitting und die Einteilung in Steuerklassen 3 + 5. Dies kann auch der Fall sein, wenn einer der Partner Elternzeit bezieht und sich dadurch die Gehälter unterscheiden. Der weniger verdienende Partner bezieht dann die Steuerklasse 5, der mehr verdienende Partner die Steuerklasse 3. Dadurch zahlt der Partner mit dem niedrigeren Einkommen mehr Steuern. Da diese jedoch in Prozent berechnet werden, ist der Betrag niedriger, als wenn der Besser-Verdiener den hohen Steuersatz zahlen würde.

Meistens lohnt sich diese Kombination, wenn einer der Partner 60% oder mehr des Familieneinkommens verdient. Beispiel: Das Familieneinkommen beträgt 70.000€. Wenn beide Partner 35.000€ im Jahr verdienen, lohnt sich ein Wechsel von Steuerklasse 4 zu Steuerklassen 3 + 5 nicht. Wenn einer der Partner mehr als 42.000€ verdient, der andere entsprechend 28.000€ oder weniger, lohnen sich die Steuerklassen 3 + 5.

Diese Kombination ist auch vorteilhaft, wenn ihr Kinder plant und einer der Partner überwiegend Elterngeld beziehen wird. Dann sollte der Partner, der das Kind hauptsächlich betreuen wird, mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz oder der Geburt in die Steuerklasse 3 wechseln. So erhöht sich das Nettogehalt und damit auch das Elterngeld.

Bei der Kombination 3 + 5 seid ihr als Paar verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Hierbei solltet ihr über das Jahr Geld beiseite legen, da es zu einer Steuernachzahlung kommen kann. Dies liegt daran, dass insbesondere bei einem großen Unterschied der Gehälter leicht zu wenig Lohnsteuer einbezogen wird, die am Ende des Jahres nachgezahlt werden muss.

Ihr könnt euch auch für Steuerklasse 4 mit Faktor entscheiden. Hierbei berechnet das Finanzamt zunächst euer voraussichtliches Jahreseinkommen und die darauf anfallende Steuer. Danach wird das Ergebnis durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Auch in diesem Modell seid ihr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Steuernachzahlungen kommen hierbei seltener vor.

Psychologie…

Die hohe Steuerlast auf dem niedrigen Gehalt durch die Kombination der Steuerklassen 3 + 5 führt zu mehr Einkommen für die Familie. Leider führt sie auch dazu, dass von dem Einkommen des Partners, der ohnehin schon weniger verdient, auch noch mehr Geld einbehalten wird. Wir Menschen schauen leider meistens nicht auf den Brutto-Betrag unseres Gehalts, sondern auf die Zahl, die auf unserem Konto ankommt. Dadurch ist der gefühlte Beitrag des geringer verdienenden Partners noch niedriger, als er tatsächlich ist (ohne die unfaire Steuerlast).

Außerdem führt es dazu, dass eine Aufstockung der wöchentlichen Stundenzahl (bei einem Teilzeitjob) sich finanziell kaum lohnt, da das höhere Gehalt sehr stark von den Steuern aufgefressen wird. Dies führt häufig dazu, dass der Partner, der ohnehin weniger verdient, auch weniger arbeitet und häufig das Gefühl entsteht, z.B. eine Kita “lohne sich nicht”.

Diese steuerliche Ungleichbehandlung kann daher relativ schnell zu einer finanziellen Abhängigkeit führen. Es hilft, wenn ihr euch immer wieder vor Augen führt, dass der finanzielle Unterschied auf dem Papier aufgrund der steuerlich unterschiedlichen Behandlung größer erscheint, als er es tatsächlich ist.

*Ich bin keine Steuerberaterin und fasse hier die Sachlage so zusammen, wie ich sie verstehe. Dies ist keine Steuerberatung und soll keine Handlungsempfehlung darstellen.

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2 Replies to “3, 4, 5,… (Die liebe Steuer, Teil II)”

  1. Christiane

    Ich finde bei fast gleichem Gehalt Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren die fairste Variante. Relativ hohes Netto, was für Elterngeld oder auch Arbeitslosengeld relevant ist. Wenn Kinder geplant sind, sollte der Partner, der gern länger daheim sein möchte, rechtzeitig in die Steuerklasse 3 gehen und das eigentlich noch vor Beginn der Schwangerschaft. Klingt blöd, ist es auch, aber es ist nicht immer klug und auch nicht immer machbar exakt 7 Monate vor Geburt die Steuerklasse zu wechseln.

  2. Lari

    Wenn man diesen Steuerklassenwechsel aufgrund von Elterngeld durchführt sollte man sich allerdings auch bewusst sein, dass es meist zu einer hohen Steuernachzahlung kommt. Das sollte vorher unbedingt durchgerechnet werden, sonst gab es zwar immer „mehr“ Elterngeld, aber man muss viel davon eben auch zu Seite legen, um die Steuer nachzahlen zu können.

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