Verliebt, verlobt, … müssen wir eigentlich heiraten?

Der Sommer ist eine wunderbare Zeit. Eine Hochzeit reiht sich an die nächste. Schöne Kleider, gutes Essen, super Party.

Wenn man mutig genug ist, seine bessere Hälfte mitzunehmen, kommt spätestens nach dem dritten Hugo die Frage: Und wann ist es bei euch soweit?

Wie findet man denn eigentlich zu der Entscheidung, ob man heiraten möchte oder nicht? Gibt es klare Gründe für oder gegen eine Ehe? Was, wenn es uns letztlich wie Carrie und Big geht:

Hier kommen fünf Punkte, die ihr beachten solltet, wenn ihr über den Bund fürs Leben nachdenkt:

  1. Auskunftsrecht 

Entgegen landläufiger Meinung hat ein Arzt im Ernstfall, z.B. nach einem Unfall, strikte Schweigepflicht. Das heißt, er darf nicht einmal Familienangehörigen oder Ehepartnern Auskunft erstatten – es sei denn, der Patient hat diesem ausdrücklich zugestimmt.

Diese Zustimmung kann entweder verbal kundgetan werden – dafür muss der Patien bei Bewusstsein sein. Oder sie wird in Form einer Patientenverfügung formell geregelt.

Wenn eine Patientenverfügung nicht vorliegt und der Patient zum Beispiel im Koma liegt, versuchen Ärzte, dem mutmaßlichen Willen des Patienten gerecht zu werden. Dafür wendet er sich normalerweise an Angehörige und Ehepartner.

Ein gesetz­liches Recht auf Infor­mation oder darauf, eine Entscheidung zu treffen, haben Partner und Angehörige jedoch nicht. Es ist also enorm wichtig, eine Patientenverfügung auszufüllen und klar festzulegen, wer im schlimmsten Fall Informationen erhalten und Entscheidungen treffen darf.

2. Kinder 

Wenn Kinder im Rahmen einer Ehe zur Welt kommen, wird automatisch davon ausgegangen, dass der angetraute Mann der Vater dieser Kinder ist. Ohne Trauschein muss der Vater zunächst die Vaterschaft anerkennen, um das Sorgerecht zu erhalten. Dies sollte unbedingt bereits vor der Geburt geschehen. Im Fall von Komplikationen bei der Geburt sollte der Vater sein Kind mit nach Hause nehmen dürfen, insbesondere, wenn der Mutter bei der Geburt etwas zugestoßen ist.

3. Schenkungssteuer

Ehegatten können sich innerhalb von 10 Jahren bis zu einer halben Million Euro steuerfrei schenken. Unter Freunden – und dazu zählt man als nicht-eingetragene Partnerschaft – liegt dieser Betrag bei 20.000€.

Du sagst, von solchen Beträgen träumst du nicht einmal?

Betrachten wir das mal anders: 20.000€ verteilt auf 10 Jahre sind 2000€ pro Jahr. Vermutlich macht dir dein Partner auch in dieser Höhe kein Geschenk. Aber wie sieht es mit dem Gemeinschaftskonto aus? Nehmen wir mal an, du hast einen super bezahlten Job. Ihr habt beschlossen, dass dein Partner ein zweites Jahr Elternzeit nimmt. Er hat in dieser Zeit kein Einkommen.

Ihr nutzt das 3-Konten-Modell und somit gehört ihm die Hälfte des Geldes, das auf das Gemeinschaftskonto fließt. Dies ist rechtlich gesehen eine Schenkung von dir an ihn. Du überweist also jeden Monat deine 3000€ nett auf euer gemeinsames Konto. Damit schenkst du ihm jeden Monat 1500€! Das sind 18.000€ in einem Jahr.

Plötzlich sind die 20.000€, verteilt auf 10 Jahre, gar nicht mehr so viel, oder?

4. Krankenversicherung

Ehepartner und Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Dies gilt nur, wenn die mitversicherte Person Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

5. Unterhaltspflicht

“In guten wie in schlechten Zeiten.” Neben den (rechtlichen) Vorteilen einer Ehe gibt es auch Pflichten. Dazu zählt, dass man füreinander finanziell verantwortlich ist, da man eine Bedarfsgemeinschaft ist. Das bedeutet, dass die Partner füreinander aufkommen müssen und nicht einer der Partner z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen kann, während der andere Großverdiener ist.

Diese Punkte kann man auch ohne Trauschein organisieren. Genau das sollte man dann aber tun: organisieren. Diese Themen sind zu wichtig, als dass ihr sie länger ignorieren solltet.

Das klingt jetzt sehr rational und abgeklärt. Der Hauptgrund sollte natürlich die Liebe sein und der Wunsch, den Rest des Lebens gemeinsam zu verbringen 😉

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13 Replies to “Verliebt, verlobt, … müssen wir eigentlich heiraten?”

  1. Christel Hoffmann

    Hallo Claudia! Ich finde das prima, dass du diese Dinge mal auflistest. Eben zB Auskunftsrecht oder Entscheidungsbefugnis im Krankheitsfalle: kann man selbstverständlich auch durch einen Vertrag beim Notar regeln, und eben den/die PartnerIn eintragen. – Bei aller Freude über eine Heirat muss man halt leider bedenken, dass jede 3. Ehe in die Brüche geht. Der Gang zum Scheidungsanwalt kostet mindestens 15 TSD Euro!

    • Claudia, Female Finance Forum

      Hallo Christel,
      vielen Dank für das Feedback! Du hast vollkommen recht, eine Scheidung ist eines der teuersten Unterfangen. Leider lässt sie sich nicht immer vermeiden. Alles will vorher ebenso gut durchdacht wie durchfühlt sein.

  2. Pia Pusteblume

    Hui. Das mit den Schenkungen ist ja der Hammer. Ich erfahre hier oft Sachen, bei denen ich kaum glauben kann, dass ich die nicht irgendwo schon mal mitbekommen habe. Obwohl sie doch so wichtig sind.
    Mega Artikel.
    Merci. 🙂

    • Claudia, Female Finance Forum

      Liebe Pia,
      vielen Dank für das Feedback! Es freut mich, wenn ich neue Anstöße und Inspiration geben kann 🙂

  3. Ute Müller

    Hallo Claudia!
    Vielen Dank für Deine Infos! Das sind ja völlig neue Aspekte!
    Bedeutet das, dass in jeder Ehe, in der 1 Partner – egal weswegen – mehr verdient als der andere, dieser dem anderen die halbe Differenz rechtlich gesehen schenkt? Wieso zieht der Staat diese Schenkungssteuer nicht ein?
    Viele Grüße, und mach weiter so!

    • Claudia, Female Finance Forum

      Hallo Ute,
      prinzipiell ist das so richtig. Allerdings gibt es dann da die vielen verschiedenen Aspekte. Wenn es sich um eine zweckgebundene Zuweisung handelt – z.B. das Haushaltsgeld, das für den gemeinsamen Haushalt verwendet werden soll – dann ist es keine Schenkung. Das Auto, das für die gemeinsamen Kinder angeschafft wird, ist keine Schenkung. Das Drittauto für den Sommerausflug würde als Schenkung zählen.
      Das Finanzamt schaut sich normalerweise nur größere Beträge an und nicht die kleineren, regelmäßigen Zahlungen.
      Vielen Dank für die Ermutigung 🙂

  4. Lisa

    Hallo Claudia,

    danke für den Artikel. Punkt 5 trifft aber auch auf unverheiratete Paare zu, die länger als ein Jahr zusammen leben. Auch da kann nicht einer Großverdiener sein und der andere Hartz4 beziehen.

  5. Helga

    Danke für das berührte Thema! Meine Tochter stand vor einem Jahr vor demselben Dilemma http://www.schroeder-kollegen.nrw/ Dank der fachlichen Beratung hat sie sich für einen Heiratsvertrag entschieden, denn der soll sie später vor vielen Problemen schützen. Wer weiß, wie das Leben läuft:) Dazu habe ich erfahren, die Ehegatten können sich innerhalb von 10 Jahren bis zu einer halben Million Euro steuerfrei schenken. Das ist eine gute Möglichkeit, das eigene Nest zu gründen:) Danke für diesen Erfahrungsaustausch!

  6. Neeltje Forkenbrock

    Ich und mein Freund haben uns dazu entschlossen nicht zu heiraten. Aber ich finde viele, die in wilder Ehe zusammenleben denken nicht genug über Vorsorge und Bürokratie nach. Ich sehe das in meinem eigenen Umfeld. Als meine Cousine schwer erkrankte habe ich sie deshalb auch auf die Notwendigkeit einer Patientenverfügung aufmerksam machen müssen.

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