Pauschbetrag, Freibetrag, Freigrenze – bitte was?

Der Blogeintrag von dieser Woche beendet (vorerst) das Thema Steuern, das uns im Juli begleitet hat, und schließt an den Blogeintrag von letzter Woche (Steuererklärung – Tools und Tricks) an. Anfangen will ich mit den Begriffen Pauschbeträge, Freibeträge und Freigrenze, um euch die Unterschiede zu zeigen  – und natürlich, wie ihr sie nutzen könnt.  

Pauschbetrag, Freibetrag, Freigrenze

Pauschbeträge sind Beträge, die dir das Finanzamt zugesteht, ohne dass es Nachweise dafür verlangt. Dadurch wird ein Teil deines Einkommens steuerfrei gestellt. Wenn deine Ausgaben die Höhe des Pauschbetrags überschreiten, kannst du das in der Steuererklärung angeben. Zwei der wichtigsten (und bekanntesten) Pauschbeträge für Arbeitnehmer sind die Werbungskostenpauschale (den Begriff Werbungskosten erkläre ich weiter unten) und die Entfernungspauschale (meistens Pendlerpauschale genannt).  

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der von deinem Einkommen abgezogen wird, bevor die Steuer dafür berechnet wird. Dieser Teil deines Einkommens wird also nicht versteuert. Es gibt verschiedene Freibeträge, manche muss man extra beantragen. Ein Freibetrag, der für alle ohne Antrag gilt, ist der Grundfreibetrag und liegt bei 8.354 € jährlich. Wenn dein jährliches Einkommen diesen Betrag nicht übersteigt, musst du keine Steuern zahlen. Andere Freibeträge sind zum Beispiel der Kinderfreibetrag und der Sparerfreibetrag

Freigrenzen funktionieren noch einmal anders als die oben erklärten Begriffe. Überschreitest du eine Freigrenze, wird der gesamte Betrag versteuert. Hierunter fallen zum Beispiel Sachzuwendungen (Geschenke, Gutscheine usw.), die du von deiner Arbeitgeberin* erhältst. Diese dürfen die monatliche Freigrenze von 44 € nicht übersteigen, ansonsten muss der komplette Betrag versteuert werden. 

(Llies gerne hier noch weiter über Pauschbeträge, Freibeträge und Freigrenzen nach).  

Werbungswas? 

Wofür steht eigentlich der Begriff „Werbungskosten“ und woher kommt der Name? Unter dem Begriff Werbungskosten versteht das Finanzamt all die Kosten, die eine Person zur Erwerbung (Sicherung und Haltung) des Einkommens aufwendet. Das heißt Kosten, die im direkten Verhältnis zur Erwerbstätigkeit stehen. Hierzu zählen z.B. Materialien oder Arbeitskleidung.

Unterlagen sammeln!

Das Finanzamt lässt uns zum Teil mehr Kosten absetzen, als den meisten bewusst ist! Wichtig: es müssen Belege und Rechnungen vorhanden sein und das Geld muss überwiesen werden. So lassen sich neben den bekannten Werbungskosten auch Handwerkerkosten, Kinderbetreuungskosten und Hundesitterkosten absetzten. Wenn du zum Beispiel eine Kinderbetreuung hast oder jemanden, der mit deinem Hund spazieren geht, kannst du dies steuerlich absetzen. Es ist dabei egal, ob das regelmäßig ist oder nur ab und zu. Wie schon erwähnt, müssen diese Personen ihr Geld überwiesen bekommen, daher lohnt es sich bei einer Kinderbetreuung oder Reinigungskraft auch, diese vertraglich anzustellen (zum Beispiel als Minijob). Das hat dann noch zusätzlich zum Vorteil, dass beide Parteien gegen Unfälle versichert sind!  

Auch Spenden kannst du von der Steuer absetzen. Spenden bis 200 € kannst du ohne Spendenbescheinigung absetzen; du musst nur deinen Kontoauszug haben. Für größere Spenden solltest du dir eine Spendenbescheinigung geben lassen.

(Hier kannst du nachlesen welche anderen Kosten absetzbar sind.) 

Für die Steuererklärung werden verschiedene Unterlagen gebraucht. Auch wenn das Finanzamt nicht immer Nachweise einfordert, ist es doch schlau, alle Belege zu sammeln und im besten Fall auch immer direkt zu sortieren! Dann hast du bei der Anfertigung der Steuererklärung weniger Arbeit.

Ich habe eine Checkliste erstellt, die dir helfen soll, einen groben Überblick zu bekommen welche Unterlagen du brauchst. Du kannst sie hier herunterladen:

Genauere Informationen zu den Anlagen und Unterlagen findest du hier

Wenn du nach einer Antwort auf eine weiterführende Frage suchst, wirst du vielleicht hier fündig. 

Ich hoffe, dass die Beiträge der letzten Wochen dir einige deiner Fragen beantwortet haben. Vor allem aber hoffe ich, dass ich dir die Angst vor der Steuererklärung nehmen und dir Mut machen konnte, deine Steuererklärung anzufertigen. Denn: Es lohnt sich! 

*Wegen der besseren Lesbarkeit benutze ich nur die weibliche Form. Männer sind natürlich immer mitgemeint. 

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2 Replies to “Pauschbetrag, Freibetrag, Freigrenze – bitte was?”

  1. Katrin

    Liebe Claudia,

    danke für die checkliste.
    Mir stellt sich gerade die Frage, ab wann man eine Steuererklärung machen kann.

    Schon in der Ausbildung mit einer Gage von 700€?

    Danke Katrin

  2. Erika Walheim

    Liebe Claudia,
    herzlichen Dank für Deine Unterstützung, die Steuererklärung selbst zu machen mit Hilfe Deiner Informationen und Tipps.
    Du hast mich ermutigt, nun endlich mich selbst um unsere Steuererklärung zu kümmern.
    Herzlichen Dank
    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
    Erika

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